Nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) besteht für wirtschaftlich Tätige die Pflicht, im Impressum ihrer geschäftsmäßigen Webseite oder eines anderen digitalen Dienstes ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer anzugeben. Darauf hat jüngst die Steuerberaterkammer Düsseldorf hingewiesen.
Haben wirtschaftlich Tätige keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, betreiben aber eine geschäftsmäßige Webseite oder einen anderen digitalen Dienst, müssen sie stattdessen ihre Wirtschafts-Identifikationsnummer im Impressum angeben.
Um wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig zu identifizieren, vergibt das Bundeszentralamt für Steuern seit Ende 2024 schrittweise die Wirtschafts-Identifikationsnummer.