Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden noch bis zum Jahresende eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro zahlen – und das steuer- und beitragsfrei. Die freiwillige Inflationsausgleichsprämie können Arbeitgeber ihren Angestellten nach § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz (EStG) vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 gewähren.
Beachten Sie: Bei den 3.000 Euro handelt es sich um einen steuerlichen Freibetrag, der auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden kann.
Begünstigt sind auch Zahlungen an Minijobber. Da die Zahlung steuer- und beitragsfrei ist, ist sie nicht auf die Minijobgrenze anzurechnen.
Die Inflationsausgleichsprämie zahlt der Arbeitgeber nach Maßgabe des § 8 Abs. 4 EStG zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.