Monatsinfo

Steuerfreie Inflations­ausgleichsprämie noch bis Ende 2024

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden noch bis zum Jahresende eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro zahlen – und das steuer- und beitragsfrei. Die freiwillige Inflationsausgleichsprämie können Arbeitgeber ihren Angestellten nach § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz (EStG) vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 gewähren.

Beachten Sie: Bei den 3.000 Euro handelt es sich um einen steuerlichen Freibetrag, der auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden kann.

Begünstigt sind auch Zahlungen an Minijobber. Da die Zahlung steuer- und beitragsfrei ist, ist sie nicht auf die Minijobgrenze anzurechnen.

Die Inflationsausgleichsprämie zahlt der Arbeitgeber nach Maßgabe des § 8 Abs. 4 EStG zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.

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Corinna Matthes,
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HHC Jürgensen GmbH
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