Monatsinfo

Steuer-Informationen für Influencer und Content-Creator

Wer in sozialen Netzwerken wie Instagram, TikTok, YouTube oder Twitch aktiv ist und damit Geld verdient, sollte auch die steuerlichen Pflichten kennen. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat dazu jetzt alle wichtigen Informationen auf einer zentralen Website zusammengestellt.

Die neue Informationsseite bietet einen umfassenden Überblick über alle relevanten Themen: von Einkommen- und Gewerbesteuer über Umsatzsteuer bis hin zu den verschiedenen Einnahmearten, etwa durch Sponsoring, Produktplatzierungen, Merchandise-Verkäufe oder Preisgelder. Sie richtet sich sowohl an Einsteigerinnen und Einsteiger als auch an bereits erfahrene Content-Creator.

Die Faustregel ist einfach: Wer Geld oder Sachleistungen erhält, muss diese versteuern. Das gilt unabhängig davon, ob eine konkrete Gegenleistung erbracht wird, solange die Einnahmen im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Influencer oder Content-Creator stehen.

Neben kompakten Texten bietet die Website auch Erklärvideos, weiterführende Links und Hinweise zur Zusammenarbeit mit dem Finanzamt.

Wenn Sie Fragen zu diesen Informationen haben, rufen Sie mich gerne an:
Corinna Matthes,
040 – 58 97 54 0

HHC Jürgensen GmbH
Steuerberatungsgesellschaft

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