Wer in sozialen Netzwerken wie Instagram, TikTok, YouTube oder Twitch aktiv ist und damit Geld verdient, sollte auch die steuerlichen Pflichten kennen. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat dazu jetzt alle wichtigen Informationen auf einer zentralen Website zusammengestellt.
Die neue Informationsseite bietet einen umfassenden Überblick über alle relevanten Themen: von Einkommen- und Gewerbesteuer über Umsatzsteuer bis hin zu den verschiedenen Einnahmearten, etwa durch Sponsoring, Produktplatzierungen, Merchandise-Verkäufe oder Preisgelder. Sie richtet sich sowohl an Einsteigerinnen und Einsteiger als auch an bereits erfahrene Content-Creator.
Die Faustregel ist einfach: Wer Geld oder Sachleistungen erhält, muss diese versteuern. Das gilt unabhängig davon, ob eine konkrete Gegenleistung erbracht wird, solange die Einnahmen im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Influencer oder Content-Creator stehen.
Neben kompakten Texten bietet die Website auch Erklärvideos, weiterführende Links und Hinweise zur Zusammenarbeit mit dem Finanzamt.