Die gesetzlichen Altersrenten sollen zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent steigen. Noch im Dezember 2025 wurden 3,73 Prozent prognostiziert. Die nun höhere Anpassung ist vor allem auf eine bessere Lohnentwicklung im Jahr 2025 zurückzuführen, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund jüngst berichtet hat.
Mögliche steuerliche Folgen
Die Rentenanpassung kann dazu führen, dass Rentnerinnen und Rentner erstmals in die Steuerpflicht rutschen und eine Steuererklärung abgeben müssen. Eine Steuerpflicht tritt jedoch nur ein, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente – zuzüglich weiterer Einkünfte (z. B. aus Vermietung) und unter Berücksichtigung etwaiger Freibeträge sowie sonstiger Abzugsbeträge – den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigt.
Grundfreibetrag 2025/2026
- 2025: 12.096 Euro pro Jahr
- 2026: 12.348 Euro pro Jahr
Bei einer steuerlichen Zusammenveranlagung von Eheleuten gelten die doppelten Werte.