Steuerpflichtige, die ihre Immobilie selbst zu Wohnzwecken nutzen, können gemäß § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen in ihrer Einkommensteuererklärung beantragen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jetzt ein bereits 2021 veröffentlichte Schreiben dazu in überarbeiteter Fassung vorgelegt.
Wie schon in der Vorfassung enthält das Schreiben eine Anlage, in der typische vorbereitende Arbeiten und Umfeldmaßnahmen aufgeführt sind. Diese können von der Steuerermäßigung erfasst werden, sofern sie im Zusammenhang mit einer energetischen Maßnahme stehen, die die technischen Mindestanforderungen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) erfüllt.