Die Finanzverwaltung stellt ein kostenloses ELSTER-Tool zur Visualisierung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) zur Verfügung. Unter www.e-rechnung.elster.de können Unternehmen ihre E-Rechnung hochladen und visualisieren. Eine Anmeldung ist dafür nicht erforderlich.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Es können nur Dateien im XML-Format visualisiert werden.
- Eine Datei darf maximal 10,00 MB groß sein.
- Es kann nur eine Datei auf einmal hochgeladen werden.
Hintergrund
Nach der Neufassung des § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist eine E-Rechnung eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Für die Ausstellung von E-Rechnungen gelten Übergangsregelungen: Der allgemeine Übergangszeitraum beträgt zwei Jahre. Eine Pflicht besteht also erst ab 2027. Eine Frist von drei Jahren gilt für Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von bis zu 800.000 Euro im Jahr 2026.
Ein E-Mail-Postfach reicht aus
Hinsichtlich des Empfangs einer E-Rechnung gilt keine Übergangsregelung. Seit Januar 2025 müssen Unternehmen gewährleisten, E-Rechnungen empfangen zu können. Dafür reicht es aus, ein E-Mail-Postfach bereitzustellen.