Monatsinfo

Neue Mindestvergütung für Auszubildende

Ab Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde. Eine Erhöhung um 0,41 Euro. Für Auszubildende gilt dieser gesetzliche Mindestlohn nicht, aber auch sie haben Anspruch auf eine Mindestvergütung – und auch diese ist zum Jahreswechsel gestiegen.

Die Höhe der monatlichen Mindestvergütung nach § 17 Abs. 2 S. 1 des Berufsbildungsgesetzes beträgt, wenn die Auszubildenden ihre Lehrzeit ab dem 01. Januar 2025 beginnen

• im ersten Jahr der Berufsausbildung 682 Euro
• im zweiten Jahr 805 Euro
• im dritten Jahr 921 Euro und
• im vierten Jahr 955 Euro.

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Corinna Matthes,
040 – 58 97 54 0

HHC Jürgensen GmbH
Steuerberatungsgesellschaft

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