Derzeit gilt für eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) eine monatliche Verdienstgrenze in Höhe von 538 Euro. Beträgt der Verdienst durchschnittlich mehr als 538 Euro im Monat, liegt kein Minijob mehr vor und es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Es gibt jedoch Extra-Zahlungen, die für die Verdienstgrenze nicht relevant sind. Die Minijob-Zentrale hat nun einige dieser Gehaltsextras aufgeführt, unter anderem auch das Deutschlandticket.
Arbeitgeber können ihren Minijobbern Zuschüsse zum Deutschlandticket gewähren oder die Kosten hierfür auch ganz übernehmen. Die Zuwendung ist dann steuer- und beitragsfrei. Voraussetzung: Den Vorteil müssen die Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren.