Wenn das Einkommen bei einem Minijob nicht immer gleich hoch ist, spricht man von einem schwankenden Verdienst. Solche Schwankungen sind grundsätzlich möglich – sofern Regeln eingehalten werden. Hierüber hat jüngst die Minijob-Zentrale informiert.
Der monatliche Verdienst darf im Durchschnitt 603 Euro nicht überschreiten. Entscheidend ist nicht jeder einzelne Monat, sondern der Durchschnitt über ein ganzes Jahr. Das heißt: Auch wenn das Einkommen in einzelnen Monaten höher ist, liegt ein Minijob vor. Wichtig ist, dass die Minijobberin oder der Minijobber die Jahresverdienstgrenze von 7.236 Euro (Zwölf Monate x 603 Euro) einhält.
Arbeitgeber müssen den regelmäßigen Verdienst ihrer Minijobberinnen und Minijobber vorausschauend schätzen. Dabei sind regelmäßig wiederkehrende und vertraglich zugesicherte Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) bei der Prognose zu berücksichtigen.
Nicht alle Schwankungen im Verdienst sind vorhersehbar. Vertritt ein Minijobber beispielsweise eine erkrankte Kollegin und arbeitet so mehr Stunden, ist es möglich, dass sein Verdienst die jährliche Verdienstgrenze überschreitet. Dies ist unter den folgenden Voraussetzungen möglich:
- Das Überschreiten muss unvorhersehbar sein.
- Es kommt nur gelegentlich vor (maximal zwei Mal in zwölf Monaten).
- Der Verdienst darf nicht mehr als das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze betragen.
Beispiel
Ein Verkäufer hat seit April 2025 einen Minijob. Er verdient regelmäßig 510 Euro im Monat. Da er im September 2025 einmalig eine erkrankte Kollegin vertritt, beträgt sein Verdienst in diesem Monat 1.100 Euro.
Es bleibt ein Minijob. Sein Verdienst überschreitet zwar die Jahresverdienstgrenze, jedoch handelt es sich um ein unvorhersehbares und einmaliges Überschreiten mit einem monatlichen Verdienst von bis zu 1.206 Euro.