Mit dem Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz verpflichtet der Gesetzgeber die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, relevante Transaktionen dem Bundezentralamt für Steuern zu melden. Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie in nationales Recht um. Die Anbieter übermitteln ihre Daten elektronisch mithilfe eines amtlich vorgeschriebenen Datensatzes. Das Bundesfinanzministerium hat diesen Datensatz jüngst veröffentlicht.
Die in den jeweiligen Mitgliedstaaten ab 2026 gemeldeten Daten tauschen die Länder innerhalb der EU automatisch aus, erstmals im Jahr 2027.
Innerhalb Deutschlands regelt das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz zudem die Weiterleitung der Transaktionsdaten an die Landesfinanzbehörden. Ein Abgleich etwaiger Krypto-Gewinne mit den in Steuererklärungen angegebenen Einkünften soll so ohne Weiteres möglich sein.