Die Bundesregierung hat die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld von zwölf auf 24 Monate verdoppelt. Die Maßnahme gilt seit dem 01. Januar 2025 und ist bis Ende 2025 befristet. Anschließend gilt wieder die reguläre Bezugsdauer von maximal zwölf Monaten. Ein Anspruch, der über zwölf Monate hinausgehen würde, verfällt mit dem 31.12.2025.
Hintergrund
Viele Unternehmen setzen derzeit auf Kurzarbeit. Das zeigen die steigenden Zahlen sowohl der Anzeigen als auch der Inanspruchnahme von Kurzarbeit. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geht davon aus, dass es ohne eine Verlängerung der Bezugsdauer in den kommenden Monaten zu einem erheblichen Personalabbau in bereits von Kurzarbeit betroffenen Betrieben käme.
Das BMAS gibt auf seiner Website Antworten auf die häufigsten Fragen zu Kurzarbeit und Qualifizierung. Das Ministerium beantwortet unter anderem Fragen zu folgenden Themenbereichen:
- Allgemeine Fragen zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld
- Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld
- Anzeige, Antragstellung und Nachweispflichten
- Berechnung, Höhe und Dauer des Kurzarbeitergelds