Der Grundfreibetrag gibt an, bis zu welcher Einkommensgrenze keine Einkommensteuer anfällt. Für das Jahr 2026 beträgt dieser 12.348 Euro (2025: 12.096 Euro).
Da der Unterhaltshöchstbetrag an den Grundfreibetrag geknüpft ist, steigt er 2026 ebenfalls – und zwar um 252 Euro.
Das Kindergeld wird 2026 auf 259 Euro monatlich erhöht (plus vier Euro im Vergleich zu 2025). Der Kinderfreibetrag pro Elternteil liegt bei 3.414 Euro (2025: 3.336 Euro).