Monatsinfo

Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge

Bislang sind reine Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie bis zum 31. Dezember 2025 erstmalig zugelassen oder vollständig auf Elektroantrieb umgerüstet sind. Die Bundesregierung möchte diese steuerliche Begünstigung nun um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2030 verlängern.

Die maximal zehnjährige Steuerbefreiung soll jedoch begrenzt sein – und zwar längstens bis zum 31. Dezember 2035. Dadurch möchte die Bundesregierung einen Anreiz schaffen, sich frühzeitig ein reines Elektrofahrzeug anzuschaffen. Der Bundesrat muss dieser Gesetzesänderung jedoch noch zustimmen.

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