Förderung von bezahlbarem Wohnen, Entlastung für Familien bei Kinderbetreuungskosten, Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen, … Diese und weitere steuerliche Verbesserungen sind im Jahressteuergesetz 2024 geregelt, dem Bundestag und Bundesrat jüngst zugestimmt haben. Das Jahressteuergesetz 2024 ändert mit etwa 130 Einzelmaßnahmen eine Vielzahl von Gesetzen quer durch das Steuerrecht. Ein kleiner Auszug:
Kinderbetreuungskosten
Eltern können höhere Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen. Künftig sind 80 Prozent – statt bisher zwei Drittel – der Kosten für die Betreuung in Kindergarten, Kinderkrippe oder bei Tageseltern absetzbar. Der Höchstbetrag steigt von 4.000 auf 4.800 Euro.
Bonusleistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Bonuszahlungen, die gesetzliche Krankenkassen für gesundheitsbewusstes Verhalten leisten, bleiben jetzt dauerhaft bis zu 150 Euro steuerfrei.
Wohngemeinnützigkeit
Künftig werden Vermietende gemeinnützig und damit steuerlich entlastet, wenn sie dauerhaft vergünstigten Wohnraum zur Verfügung stellen. Mit der Einführung dieser Wohngemeinnützigkeit will die Bundesregierung bezahlbares Wohnen fördern.