Investitionsabzugsbeiträge für die Anschaffung von ab 2022 steuerbefreiten Photovoltaikanlagen dürfen von der Finanzverwaltung rückgängig gemacht werden. Das hat das Finanzgericht in Köln entschieden. Das Urteil bestätigt die Sichtweise des Bundesfinanzministeriums. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da der Steuerpflichtige Beschwerde eingelegt hat.