Monatsinfo

Handwerkerleistungen: Keine Steuerermäßigung bei eigenmächtiger Vorauszahlung

Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind bei einer Vorauszahlung nicht steuerbegünstigt, wenn Auftraggebende diese im Veranlagungszeitraum vor Ausführung der Handwerkerleistungen eigenmächtig erbringen. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.

Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen erhalten Steuerpflichtige eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen (nur Lohnkosten), höchstens jedoch 1.200 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG)). Die Steuerermäßigung setzt voraus, dass der Steuerpflichtige eine Rechnung erhält und die Zahlung auf das Konto des Handwerksbetriebes erfolgt.

Nach der Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf genügt eine per E-Mail seitens des Auftraggebenden mitgeteilte und eigenmächtig vorgenommene Vorauszahlung dem Rechnungserfordernis des § 35a Abs. 5 S. 3 EStG nicht. Im Streitfall hatte ein Ehepaar in den letzten Tagen des Jahres 2022 einen Abschlagsbetrag – ohne Aufforderung des Handwerksbetriebs – überwiesen, obwohl der Betrieb die Arbeiten erst im Jahr 2023 durchführen und auch dann erst in Rechnung stellen sollte.

Weiterlesen >>>

Wenn Sie Fragen zu diesen Informationen haben, rufen Sie mich gerne an:
Corinna Matthes,
040 – 58 97 54 0

HHC Jürgensen GmbH
Steuerberatungsgesellschaft

Im­pres­sum © 2022 Al­le Rech­te, ins­be­son­de­re das Ver­lags­recht, al­lein beim Her­aus­ge­ber DA­TEV eG, 90329 Nürn­berg (Ver­lag). Die In­hal­te wur­den mit grö­ß­ter Sorg­falt er­stellt, er­he­ben kei­nen An­spruch auf ei­ne voll­stän­di­ge Dar­stel­lung und er­set­zen nicht die Prü­fung und Be­ra­tung im Ein­zel­fall. Die ent­hal­te­nen Bei­trä­ge und Ab­bil­dun­gen sind ur­he­ber­recht­lich ge­schützt. Die Ver­wen­dung der In­hal­te und Bil­der im Kon­text die­ser Man­dan­ten­Mo­nats­in­for­ma­ti­on er­folgt mit Ein­wil­li­gung der DA­TEV eG

Wenn Sie weitergehendes Interesse an diesem Thema haben, senden wir unseren Mandanten gerne die komplette Broschüre zu – bitte kontaktieren Sie uns gerne per Mail Mandanteninfos@steuerberater-juergensen.de. Sie wollen keine Broschüre verpassen? Geben Sie uns Bescheid und wir senden Ihnen automatisch die Broschüren zu.