Das Bundesfinanzministerium hat sein Schreiben zu den GoBD („Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“) aktualisiert. Die Anpassung erfolgte insbesondere wegen der im Januar 2025 eingeführten elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen.
Die GoBD behandeln unter anderem:
- zeitgerechte Erfassung von Geschäftsvorfällen
- Unveränderbarkeit der Buchungen und Daten
- Aufbewahren von (digitalen) Unterlagen
- Verfahrensdokumentation digitaler Abläufe
Wir empfehlen Unternehmen, das neue Schreiben zu beachten, ihre Prozesse zu überprüfen und gegebenenfalls an die GoBD anzupassen.
BMF-Schreiben: Az. IV D 2 – S 0316/00128/005/088, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 249544