Die gesetzlichen Altersrenten sind im Rahmen der jährlichen Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent gestiegen. Hiervon profitieren rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Erstmalig wurden die Renten bundesweit einheitlich angepasst.
Die Rentenanpassung kann dazu führen, dass Rentnerinnen und Rentner erstmals in die Steuerpflicht „rutschen“ und eine Steuererklärung abgeben müssen. Eine Steuerpflicht besteht aber nur dann, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente – zuzüglich weiterer Einkünfte (z. B. aus einer Vermietung) und unter Berücksichtigung etwaiger Freibeträge und sonstiger Abzugsbeträge – den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigt. Für das Jahr 2023 beträgt der Grundfreibetrag 10.908 Euro pro Jahr, für 2024 sind es aktuell 11.604 Euro. Bei einer steuerlichen Zusammenveranlagung von Eheleuten gelten die doppelten Werte.