Die gesetzlichen Altersrenten sind zum 1. Juli im Rahmen der jährlichen Rentenanpassung um 3,74 Prozent gestiegen. Der Bundesrat hat der entsprechenden Verordnung zugestimmt.
Steuerliche Folgen
Durch die Rentenerhöhung kann es passieren, dass Rentnerinnen und Rentner erstmals steuerpflichtig werden und eine Steuererklärung abgeben müssen. Eine Steuerpflicht entsteht jedoch nur, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente – zusammen mit weiteren Einkünften (z. B. aus Vermietung) und unter Berücksichtigung von Freibeträgen und sonstigen Abzügen – den Grundfreibetrag übersteigt. Dieser liegt 2024 bei 11.784 Euro pro Jahr und steigt 2025 auf 12.096 Euro. Bei Ehepaaren, die gemeinsam veranlagt werden, gilt der doppelte Betrag.