Das Bundesfinanzministerium hat gemeinsam mit den Bundesländern neue Regelungen für die ertragsteuerlichen Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei Kryptowerten wie Bitcoin beschlossen. Sie ersetzen das bisherige Schreiben aus dem Jahr 2022. Im Zuge der Überarbeitung wurde auch die bisher verwendete Bezeichnung „virtuelle Währungen und sonstige Token“ durch den Begriff „Kryptowerte“ ersetzt.