Monatsinfo

Energetische Gebäudesanierung: Steuerermäßigung erst bei vollständiger Bezahlung

Zum 1. Januar 2020 hat der Gesetzgeber mit § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden eingeführt. Der Bundesfinanzhof hat sich nun erstmals mit dieser Vorschrift befasst und dabei Folgendes zu einer Ratenzahlung entschieden: Die Steuerermäßigung kann erst dann gewährt werden, wenn die energetischen Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen sind und der Auftraggeber das beauftragte Installationsunternehmens vollständig bezahlt hat.

Hintergrund

Eine Steuerermäßigung setzt unter anderem voraus, dass das Gebäude bei der Durchführung der Sanierungsmaßnahme älter als zehn Jahre ist. Begünstigte Aufwendungen bzw. Maßnahmen sind zum Beispiel:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster, Außentüren oder der Heizungsanlage

Je begünstigtem Gebäude beträgt der Höchstbetrag der Steuerermäßigung 40.000 Euro, wobei die Ermäßigung nach Maßgabe des § 35c Abs. 1 EStG über drei Jahre verteilt wird.

Weiterlesen >>>

Wenn Sie Fragen zu diesen Informationen haben, rufen Sie mich gerne an:
Corinna Matthes,
040 – 58 97 54 0

HHC Jürgensen GmbH
Steuerberatungsgesellschaft

Im­pres­sum © 2022 Al­le Rech­te, ins­be­son­de­re das Ver­lags­recht, al­lein beim Her­aus­ge­ber DA­TEV eG, 90329 Nürn­berg (Ver­lag). Die In­hal­te wur­den mit grö­ß­ter Sorg­falt er­stellt, er­he­ben kei­nen An­spruch auf ei­ne voll­stän­di­ge Dar­stel­lung und er­set­zen nicht die Prü­fung und Be­ra­tung im Ein­zel­fall. Die ent­hal­te­nen Bei­trä­ge und Ab­bil­dun­gen sind ur­he­ber­recht­lich ge­schützt. Die Ver­wen­dung der In­hal­te und Bil­der im Kon­text die­ser Man­dan­ten­Mo­nats­in­for­ma­ti­on er­folgt mit Ein­wil­li­gung der DA­TEV eG

Wenn Sie weitergehendes Interesse an diesem Thema haben, senden wir unseren Mandanten gerne die komplette Broschüre zu – bitte kontaktieren Sie uns gerne per Mail Mandanteninfos@steuerberater-juergensen.de. Sie wollen keine Broschüre verpassen? Geben Sie uns Bescheid und wir senden Ihnen automatisch die Broschüren zu.