Im Geschäftsverkehr zwischen inländischen Unternehmen wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) ab dem 01. Januar 2025 schrittweise zur Pflicht. Zwar hat der Gesetzgeber Übergangsregelungen bis 2028 eingeführt, diese gelten jedoch nur für Rechnungsaussteller.
Für den Empfang von E-Rechnungen müssen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer schon ab Januar 2025 bereit sein. Dies kann unter Umständen auch für Ärztinnen und Ärzte, Vermietende oder Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer mit einer Photovoltaikanlage gelten. Denn trotz Übergangsregelungen ist es natürlich möglich, dass Ihre Kundinnen und Kunden die E-Rechnung im Geschäftsverkehr mit Ihnen schon ab Januar voraussetzen.
Idealerweise betrachten Sie die E-Rechnung jedoch nicht als lästige Pflicht. Begreifen Sie die Umstellung als Chance, um die Automatisierung Ihrer Buchhaltung voranzutreiben. So entfällt durch die E-Rechnung beispielsweise die Notwendigkeit der manuellen oder IT-gestützten und oft sehr fehleranfälligen Erfassung von Eingangsrechnungen. Dafür eröffnet sich für Sie die Möglichkeit, Buchungen deutlich effizienter und (teil-) automatisiert vorzunehmen.
Sie haben Fragen zur E-Rechnung? Sprechen Sie uns gerne. Alles Wissenswerte rund um die E-Rechnung haben wir zudem kompakt für Sie zusammengestellt.