Die Beiträge zur Pflegeversicherung hat der Gesetzgeber zum 01. Januar um 0,20 Prozent angehoben. Die neuen Beiträge im Überblick, unterteilt nach Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN):
- ohne Kinder: 4,2 % (AG: 1,8 %; AN: 2,4 %),
- mit einem Kind: 3,60 % (lebenslang: AG: 1,8 %; AN: 1,8 %)
- mit zwei Kindern: 3,35 % (AG: 1,8 %; AN: 1,55 %)
- mit drei Kindern: 3,10 % (AG: 1,8 %; AN: 1,3 %)
- mit vier Kindern: 2,85 % (AG: 1,8 %; AN: 1,05 %)
- ab fünf Kindern: 2,6 % (AG: 1,8 %; AN: 0,8 %)
Ab zwei Kindern sinkt der Beitrag während der Erziehungsphase um 0,25 Prozent je Kind bis zum fünften Kind weiter ab (max. also 1 Prozent). Der Abschlag gilt aber nur bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet.
Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025, BGBl I 2024, Nr. 446