Monatsinfo

Beiträge zur Pflegeversicherung gestiegen

Die Beiträge zur Pflegeversicherung hat der Gesetzgeber zum 01. Januar um 0,20 Prozent angehoben. Die neuen Beiträge im Überblick, unterteilt nach Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN):

  • ohne Kinder: 4,2 % (AG: 1,8 %; AN: 2,4 %),
  • mit einem Kind: 3,60 % (lebenslang: AG: 1,8 %; AN: 1,8 %)
  • mit zwei Kindern: 3,35 % (AG: 1,8 %; AN: 1,55 %)
  • mit drei Kindern: 3,10 % (AG: 1,8 %; AN: 1,3 %)
  • mit vier Kindern: 2,85 % (AG: 1,8 %; AN: 1,05 %)
  • ab fünf Kindern: 2,6 % (AG: 1,8 %; AN: 0,8 %)

Ab zwei Kindern sinkt der Beitrag während der Erziehungsphase um 0,25 Prozent je Kind bis zum fünften Kind weiter ab (max. also 1 Prozent). Der Abschlag gilt aber nur bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet.

Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025, BGBl I 2024, Nr. 446

Wenn Sie Fragen zu diesen Informationen haben, rufen Sie mich gerne an:
Corinna Matthes,
040 – 58 97 54 0

HHC Jürgensen GmbH
Steuerberatungsgesellschaft

Im­pres­sum © 2022 Al­le Rech­te, ins­be­son­de­re das Ver­lags­recht, al­lein beim Her­aus­ge­ber DA­TEV eG, 90329 Nürn­berg (Ver­lag). Die In­hal­te wur­den mit grö­ß­ter Sorg­falt er­stellt, er­he­ben kei­nen An­spruch auf ei­ne voll­stän­di­ge Dar­stel­lung und er­set­zen nicht die Prü­fung und Be­ra­tung im Ein­zel­fall. Die ent­hal­te­nen Bei­trä­ge und Ab­bil­dun­gen sind ur­he­ber­recht­lich ge­schützt. Die Ver­wen­dung der In­hal­te und Bil­der im Kon­text die­ser Man­dan­ten­Mo­nats­in­for­ma­ti­on er­folgt mit Ein­wil­li­gung der DA­TEV eG

Wenn Sie weitergehendes Interesse an diesem Thema haben, senden wir unseren Mandanten gerne die komplette Broschüre zu – bitte kontaktieren Sie uns gerne per Mail Mandanteninfos@steuerberater-juergensen.de. Sie wollen keine Broschüre verpassen? Geben Sie uns Bescheid und wir senden Ihnen automatisch die Broschüren zu.