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Außergewöhnliche Belastungen durch behindertengerechten Umbau

Mehraufwendungen für einen behindertengerechten Um- oder Neubau eines Hauses oder einer Wohnung sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Das hat das Finanzgericht München entschieden. Dies gilt auch für eine durch den Um-oder Neubau bedingte Mieterhöhung. Aber: Ein Abzug ist nur zulässig, soweit die Aufwendungen den Umständen nach notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen.

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