Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist beschlossene Sache. Sie wird dazu führen, dass Unternehmen ihre Prozesse ändern bzw. neu strukturieren müssen. Das Bundesfinanzministerium plant, hierzu im Herbst 2024 ein Anwendungsschreiben zu veröffentlichen. Einen Entwurf hat das Ministerium den Verbänden bereits mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übersandt.
Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich jetzt schon mit der Neuregelung zu befassen. Sie haben Fragen zur E-Rechnung? Sprechen Sie uns gerne an.