Die Bundesregierung plant, die Steuerklassenkombination III und V ab 2030 abzuschaffen. Der Entwurf sieht vor, dass Paare künftig nach Steuerklasse IV zahlen müssen. Das Ehegattensplitting soll indes bestehen bleiben. Dies geht aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz hervor (Regierungsentwurf vom 24. Juli 2024). Dadurch hätten Ehepartner mit einem deutlich unterschiedlichen Bruttoeinkommen unterjährig mitunter ein niedrigeres Nettogesamteinkommen. Für die endgültige Höhe der Einkommensteuer kommt es aber weiterhin auf die Einkommensteuererklärung an.
Im Gegenzug sollen durch das Gesetz der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag für 2025 und 2026 steigen. Durch das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (Regierungsentwurf vom 24. Juli 2024) sollen beide Werte bereits für 2024 erhöht werden: der Grundfreibetrag um 180 Euro auf 11.784 Euro und der Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6.612 Euro.